In der Schulpflegschaft treffen sich aus jeder Klasse zwei gewählte ElternvertreterInnen. Dieses Gremium kümmert sich gemeinsam mit dem Kollegium um die Organisation von Festen und Projekten.
Außerdem wählt die Schulpflegschaft zum Einen die Schulpflegschaftsvorsitzenden und zum Anderen drei VertreterInnen für die Schulkonferenz, diese müssen nicht unbedingt der Schulpflegschaft angehören. Jedes Elternteil der Schule kann sich zur Wahl stellen.
In der Schulkonferenz sitzen die gewählten ElternvertreterInnen gemeinsam mit der Schulleitung und drei gewählten Mitgliedern des Lehrerkollegiums.
Sie bestimmen über alle für die Schule wichtigen Aspekte, wie z.B. die Anschaffung von Lern- und Unterrichtsmaterialien, die Terminierung der beweglichen Ferientage, die Durchführung von Klassenfahrten und, und, und.